Raumforschung und Raumordnung (Jul 1988)
Das Teilraumgutachten – ein neues Instrument der bayerischen Landesentwicklungspolitik
Abstract
Nach Abschluß der ersten Generation der Regionalpläne wird der Wunsch vor allem auf Seiten der kommunalen Mandatsträger nach feinkörnigeren Entwicklungszielen für Teilräume mit spezifischen Problemen oder Aufgabenstellungen zunehmend deutlicher artikuliert. Grundlage für die Erarbeitung differenzierterer teilräumlicher Entwicklungs- und Ordnungsvorstellungen bildet das in Bayern neue und informell gehandhabte Instrument des Teilraumgutachtens, auch „Inselgutachten“ genannt. Unter Beteiligung der jeweils berührten Kommunen und Fachplanungsträger sowie des Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen werden unter Federführung eines neutralen Gutachters Leitlinien im Hinblick auf die zu bewältigenden Aufgaben abgesteckt und abgestimmte gutachterliche Empfehlungen für die Lösung der jeweiligen räumlichen Probleme erarbeitet. Die Ergebnisse dieser Gutachten sollen in erster Linie Grundlage für die Fortschreibung von Regionalplänen bilden. Daneben sind sie im Raumordnungsverfahren als sog. „sonstige ermittelte Tatsachen“ in die Abwägung einzustellen. Ferner werden sie vielfach aufgrund ihrer Überzeugungskraft freiwillig auf kommunaler Ebene in der Bauleitplanung berücksichtigt und finden darüber hinaus auch Eingang in die Fachplanung. Teilraumgutachten sind kein Aliud zur Regionalplanung, sondern ein wirksamer Ansatz zur Verbesserung der bestehenden Planungsinstrumente.