Comparative Legilinguistics (Mar 2017)

FUNKTIONSVERBGEFÜGE (FVG) ALS MERKMAL DER DEUTSCHEN RECHTSUND VERWALTUNGSSPRACHE

  • Ljubica KORDIĆ,
  • Borislav MARUŠIĆ

DOI
https://doi.org/10.14746/cl.2017.29.01
Journal volume & issue
Vol. 29

Abstract

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Die Funktionsverbgefüge (FVG) sind schon im 18. Jh. als ein Merkmal deutscher Fachsprachen gekennzeichnet. Besonders intensiv sind diese Konstrukte in der Rechtssprache präsent. Obwohl die Verwaltungssprache als ein Bestandteil der Rechtssprache betrachtet wird, gibt es innerhalb der Rechtssprache diskursive Unterschiede zwischen den Sondersprachen im Bereich Jura. So spricht man oft vom Diskurs der Rechtspflege, Diskurs des Strafrechts, Diskurs des Völkerrechts, usw. Bürger als Laien kommen am häufigsten mit der Verwaltungssprache in Kontakt, und deswegen ist diese Sondersprache oft kritisiert und mit Attributen wie „die Bürokratiesprache“, „der papierene Stil“ usw. versehen. Das Ziel dieses Beitrags ist, die in der Verwaltungssprache vorkommenden FVG in deutschen Gesetzestexten zu untersuchen und mit denen der Strafverfahrensrechtssprache zu vergleichen. Den ersten Teil des Korpus bilden die FVG, die folgenden Gesetzen entnommen sind: Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungs-vollstreckungsgesetz und Ljubica Kordić Und Borislav Marušić: Funktionsverbgefüge… 10 Verwaltungskostengesetz. Zum Zweck der Überprüfung der diskursiven Unterschiede zwischen Sondersprachen im Bereich Jura werden im mittleren Teil des Beitrags die gesammelten Belege ihrer Struktur und Frequenz nach mit den im Bereich des Strafverfahrensrechts vorkommenden FVG verglichen und analysiert, wobei als Quelle der Untersuchung die Strafprozessordnung (StPO) vom Jahr 1987 (zuletzt geändert in 2015) benutzt wird. Am Ende ziehen wir Schlussfolgerungen aufgrund der durchgeführten Analyse. Die Resultate dieser Studie können den Jura- und Germanistikstudenten, den sich mit der Rechtssprache befassenden Linguisten und vor allem den Übersetzern von Nutzen sein.

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