Raumforschung und Raumordnung (Jul 1988)
Umweltverträglichkeitsprüfung auch für Regionalpläne?
Abstract
Die „Projekt-UVP“ der EG-Richtlinie und des zu erwartenden deutschen UVP-Gesetzes bleibt eine „amputierte UVP“, wenn ihr nicht eine „Plan-UVP“ und insbesondere eine UVP für Regionalpläne zur Seite gestellt wird. Die Raumordnung hat sich bisher zu sehr auf das Thema „Integration einer 1. Stufe der UVP in Raumordnungsverfahren“ konzentriert und sich zu wenig für die Durchführung von UVPs bei der Aufstellung bzw. Fortschreibung von Regionalplänen engagiert. Die bislang durchaus schon praktizierte „Berücksichtigung ökologischer Belange“ bei der Aufstellung von Regionalplänen ist nicht als UVP zu interpretieren, da das, was üblicherweise in der Praxis gemacht wird, nicht den qualitativ-inhaltlichen Anforderungen der EG-Richtlinie zur UVP genügt. Überraschenderweise hat sich bei der Verbandsanhörung zum Referentenentwurf des deutschen UVP-Gesetzes eine nicht zu unterschätzende Lobby für eine Plan-UVP herauskristallisiert, die jedoch nicht von der Raumordnung ausgeht. Vor dem Hintergrund einiger skeptischer Argumente der Planungspraxis zur Regionalplan-UVP, die sehr erst genommen werden, wird dann ein Vorschlag für einen Praxis-Test einer solchen Regionalplan-UVP in einigen Modell-Regionen gemacht. Die dabei zu gewinnenden Erfahrungen sollten dann, bei einer späteren Verankerung der Regionalplan-UVP im Rahmen einer – zweifellos zu erwartenden – Novellierung sowohl der EG-Richtlinie zur UVP als auch des deutschen UVP-Gesetzes, einfließen.