Verfassungsblog ()

„Bekannt aus Funk und Fernsehen, hier aber privat.“

  • Tobias Mast

Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Der WDR plant eine „Dienstanweisung zum Umgang mit sozialen Medien“. Sie sollte sich in geleakter Fassung nicht nur auf die dienstlichen Accounts der Rundfunkanstalt, sondern auch auf die privaten Accounts ihrer Mitarbeitenden erstrecken, deren Agieren in den sozialen Netzwerken weitgehend regulieren und Verstöße empfindlich sanktionieren. Diese Pläne scheinen nun vom Tisch zu sein, rechtlich haltbar sind sie jedenfalls nicht. Sollte der Entwurf doch noch in dieser Form verabschiedet werden, kann den Betroffenen vollauf geraten werden, die Gerichte zu konsultieren.

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