Verfassungsblog (Oct 2024)

Wie die Grundrechte-Charta unbegleitete Minderjährige vor dem europäischen Verschiebebahnhof schützt

  • Nerea González Méndez de Vigo,
  • Robert Nestler

DOI
https://doi.org/10.59704/90e6da54cca80c10
Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Die Anfang Juni 2024 im Amtsblatt veröffentlichten neuen Regelungen über das Gemeinsame Europäische Asylsystem finden ab 2026 Anwendung. Weiterhin zentral bleibt dabei die Frage, welcher Mitgliedstaat für die Bearbeitung des Asylantrags zuständig ist. In Hinblick auf unbegleitete Minderjährige verstößt ein Zuständigkeitsbestimmungsverfahren, das regelhaft die Möglichkeit der Überstellung in den Erstregistrierungsstaat prüft, gegen die kinderrechtlichen Garantien der EU-Grundrechtecharta.

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