sui-generis (Nov 2017)

Warum «Twitter» kein Medium im Sinne des Strafrechts ist

  • Matthias Schwaibold

DOI
https://doi.org/10.21257/sg.39

Abstract

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Ein Einzelrichter am Bezirksgericht Zürich sprach einen Angeklagten vom Vorwurf der Ehrverletzung frei, weil die blosse Weiterverbreitung eines «Tweets» – also der «Retweet» – der Bestimmung von Art. 28 StGB unterfalle. Der nachfolgende Beitrag unterzieht die Anwendung des Medienprivilegs aufs Twitter einer kritischen Prüfung.