Verfassungsblog (Feb 2024)

Mit der Verfassung spielt man nicht! - Die Reform des Einwanderungsrechts und der Verfassungsrat

  • Aurore Gaillet,
  • Michael Hempelmann

DOI
https://doi.org/10.59704/cf6e457fc9129351
Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Am 25. Januar 2024 hat der französische Verfassungsrat zahlreiche Normen des neuen Einwanderungsrechts für verfassungswidrig erklärt (Nr. 2023-863 DC). Im Kontext dieses Normkontrollverfahrens zeigte sich eine Regierung, die den Verfassungsverstoß als Mittel zur Mehrheitsfindung nutzte. Zugleich scheute das Verfassungsgericht die inhaltliche Prüfung und stützte sich fast ausschließlich auf Verfahrensmängel. Beides hilft Bestrebungen von rechts, eine gerichtliche Kontrolle staatlicher Maßnahmen zukünftig einzuschränken. Noch bleibt Zeit, die Verfassungskultur in Frankreich zu stärken.

Keywords