Acta Agriculturae Slovenica (Apr 2006)

Der Umsetzungsstand der Wasserrahmenrichtlinie in Polen

  • W. LIPINSKI,
  • J. IGRAS

DOI
https://doi.org/10.14720/aas.2006.87.1.17052
Journal volume & issue
Vol. 87, no. 1
pp. 59 – 68

Abstract

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Die Umsetzung der Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie in Polen wurde mit der Anpassung der Landesgesetzgebung begonnen, indem zwei Grundgesetze – das Wasserrecht und das Umweltschutzrecht verabschiedet wurden. Die Aufgaben, die sich aus Bestimmungen der Wasserrahmenrichtlinie ergeben, werden nach dem erarbeiteten Zeitplan realisiert. Bisher beruhten diese Aufgaben vorwiegend auf der Erfassung der Einzugsgebiete, auf der Errichtung der zuständigen Einheiten und auf der Aufnahme der internationalen Zusammenarbeit (Twining-Programme). Es wurden auch die Gewässertypologie bearbeitet, einheitliche Gewässerteile festgesetzt, die Referenzbedingungen und die Schutzgebiete festgelegt sowie die Analysen der Pression und wirtschaftliche Analysen der Gewässerbewirtschaftung mit Konzept der perspektivischen Maßnahmen durchgeführt. Die Ergebnisse der getroffenen Maßnahmen wurden der Europäischen Kommission in Form der Berichte vorgestellt.

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