Raumforschung und Raumordnung (Jul 1991)

Altlasten – Restriktion für die räumliche Entwicklung in den neuen Bundesländern?

  • Reinhard Heinrich,
  • Claus-C. Wiegandt

DOI
https://doi.org/10.14512/rur.2062
Journal volume & issue
Vol. 49, no. 4

Abstract

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Zu den gravierenden Umweltproblemen in den neuen Bundesländern gehört das Altlastenproblem. Die vielfältigen Aktivitäten auf allen staatlichen Ebenen zur Erfassung der Altlasten werden kurz vorgestellt. Für das gesamte Gebiet der ehemaligen DDR wurden in einer ersten Bestandsaufnahme Ende 1990 ca. 28 000 Verdachtsflächen erfaßt, von denen bisher 2 457 als Altlast einzustufen sind. Für den überwiegenden Teil der 15 461 Altstandorte, der 10 722 Altablagerungen, der 657 Rüstungsaltlasten und der 1 037 großflächigen Bodenkontaminationen fehlen noch Gefährdungsabschätzungen, so daß derzeit über das tatsächliche Ausmaß der Schäden und den erforderlichen Sanierungsbedarf abschließend noch keine Angaben gemacht werden können. Zu den besonders betroffenen Regionen gehören in den neuen Ländern die Räume des Uranbergbaus in Sachsen und Thüringen, das Mansfelder Land (Kupferbergbau) und der Raum Leipzig/Halle/Merseburg (Chemische Industrie). Zu befürchten ist, daß Altlasten ein Investitionshemmnis und damit eine Restriktion für die Stadt- und Regionalentwicklung werden. Das Instrument der Freistellungsklausel zur Erleichterung von Investitionen wird deshalb vorgestellt. Es werden darüber hinaus Vorschläge entwickelt, Sanierungsgebiete auszuweisen, um einerseits Nutzungskonflikte zu vermeiden und andererseits die finanziellen Mittel des Aktionsprogramms “Ökologischer Aufbau” in den neuen Ländern mit Maßnahmen der Wirtschaftsförderung abzustimmen und zu konzentrieren. Weiterhin wird die Einrichtung eines Bodenfonds nach dem Vorbild des Grundstücksfonds zur Revitalisierung von Brachflächen in Nordrhein-Westfalen vorgeschlagen.