Verfassungsblog ()

Der BND baut sich einen rechtsfreien Raum: Erkenntnisse aus dem NSA-Untersuchungsausschuss

  • Matthias Bäcker

Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Aufgrund der Zeugenvernehmungen des NSA-Untersuchungsausschusses lässt sich schärfer als bisher nachzeichnen, wie der BND den Anwendungsbereich der Auslandsaufklärung bestimmt. Danach schneidet der BND seine Ermächtigung zur Auslandsaufklärung gewissermaßen um das Fernmelde-Grundrecht Art. 10 GG herum zu. Ausländer im Ausland sind für den BND keine Grundrechtsträger, ebenso wenig Funktionsträger von ausländischen juristischen Personen. Verfassungsrechtlich ist diese Konstruktion aber äußerst zweifelhaft.