Oops! We did it again – das Gutachten des EuGH zum EMRK-Beitritt der EU
Abstract
Heute hat der EuGH die Frage der Europäischen Kommission „Ist der Entwurf des Vertrags über den Beitritt der Europäischen Union zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten mit den Verträgen vereinbar?“ mit einem klaren „Nein“ beantwortet (Guachten 2/13). Diese Antwort ist für viele wohl überraschend, nicht zuletzt für diejenigen, die an der Verfassung des Entwurfs des Beitrittsübereinkommens (ÜE) beteiligt waren. Deren Ziel ein Übereinkommen zu hervorzubringen, das die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Unionsrechts mit dem EMRK-System vereinbart, wurde klar nicht erreicht. Nachdem der EuGH einen früheren Versuch eines Beitritts als mit den Verträgen unvereinbar angehesehen hatte (Gutachten 2/94), hat er es nun wieder getan. Er hat damit seinen Widerwillen bestätigt, die Unionsrechtsordnung (und insbesondere seine eigenen Urteile) einer externen Prüfung durch den EGMR zu unterwerfen. Der EuGH nahm an nahezu jedem Gesichtspunkt des ÜE, inklusive dessen Hauptbestandteilen, dem Mitbeschwerdegegnermechnismus und dem Verfahren zur Vorbefassung des Gerichtshofs, Anstoß.