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Kadi II: Europas Freiheitsrechte werden in Luxemburg verteidigt

  • Matthias Kottmann

Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Der sogenannte Kampf gegen den Terrorismus wird vorwiegend mit Informationen geführt. Mächtig ist, wer sie besitzt und über ihre Verwendung bestimmt. Die Europäische Union hat sich in diesem Kampf mit der Rolle des Erfüllungsgehilfen begnügt. Sie hat Sanktionen gegen einen Mann erlassen, auf Grundlage zweifelhafter amerikanischer Geheimdienstinformationen, in die sie selbst keinen Einblick hatte. Mit dem Kadi II-Urteil verwirft nun der EuGH diese Rollenverteilung endgültig als Verstoß gegen europäische Grundrechte. Die Entscheidung, der zwölf Jahre rechtlicher Auseinandersetzung in unterschiedlichen Foren vorausgingen, zeichnet ein grelles Bild der von vernetzten Exekutiven dominierten „Neuen Weltordnung“. Sie zeigt indes auch einen Gerichtshof, der – vor der öffentlichen Aufmerksamkeit versteckt im Märchenland Luxemburg und nach Meinung mancher angeblich ohne die Legitimität und den Willen zu einer ernsthaften Grundrechtsrechtsprechung – zum bedeutenden Akteur in der Auseinandersetzung zwischen Freiheit und Sicherheit gereift ist.