Monitor Versorgungsforschung (Aug 2023)
Geschäftsentwicklungsmodell für die Übergangspflege im Schweizer Projekt „Daheim statt Heim“ – Visualisierung und Dimensionen
Abstract
Im Zuge der Einführung des schweizerischen Fallpauschalen-Systems (SwissDRG) am 1. Januar 2012 zur Kosteneindämmung im Gesundheitswesen wurde ein Paradigmenwechsel in der Abrechnung von Gesundheitsdienstleistungen, weg von der Kostendeckung hin zur Leistungsfinanzierung, vollzogen. Um diesbezügliche negative Auswirkungen durch die Einführung abzufedern, wurden vom Gesetzgeber verschiedene Maßnahmen ins Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) aufgenommen – eine dieser Schutzmaßnahmen war die Akut- und Übergangspflege (Padrutt, 2019). Die Akut- und Übergangspflege (AÜP) wurde im Rahmen der Neuordnung der Pflegefinanzierung in Art. 25a Abs. 2 KVG verankert. Durch diese 14-tägige, spitalärztliche Verordnung einer Anschluss-lösung nach einem Spitalaufenthalt sollten sog. „blutige Entlassungen“ verhindert werden – d. h., Personen sollten nicht aufgrund der verkürzten Behandlungs- und Aufenthaltsdauer behandlungs- und betreuungsbedürftig nach Hause entlassen werden (Padrutt, 2019; Zou et al., 2020). Dennoch wird AÜP in der Schweiz im stationären Bereich sehr selten verordnet oder von den Betroffenen in Anspruch genommen.
Keywords