Von der Bewahrung zur Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen
Abstract
Von den vielen Fragen, die nach dem Klimabeschluss vom 24. März 2021 gestellt wurden, hat das BVerfG im neuen Kammerbeschluss vom 28. Januar 2022 einige diskret aber insistierend beantwortet. Wir haben es bei einer abstrakten Betrachtung mit einem Übergang von dem Rechtsmodell der Bewahrung zum Rechtsmodell der Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen zu tun. Insgesamt hält die Kritik allerdings noch zu sehr am Bewahrungsmodell fest und lässt sich nicht auf das Bewirtschaftungsmodell ein.