Verfassungsblog (Jan 2023)

Ausgebremst

  • Antonia Boehl

Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Das Bundesverfassungsgericht hat am 17. Januar 2023 einen Beschluss zur Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde veröffentlicht. Die Beschwerdeführenden haben sich gegen die Nichteinführung eines Tempolimits auf Bundesautobahnen gerichtet und sich dabei auf den Klimaschutz berufen. Damit hatten sie keinen Erfolg, obwohl die Klimaentscheidung von März 2021 den Klimaschutz doch scheinbar verfassungsrechtlich „beschlussfähig“ machte. Der Beschluss zeigt, dass auch ein intertemporaler Freiheitsschutz Beschwerdeführenden keine weiteren Zugänge für Rügen im Bereich von Art. 20a GG eröffnet und Klimaklagen keine einzelnen klimarelevanten Maßnahmen verfassungsrechtlich einfordern können. Um dies zu ändern, müsste die Gesetzgebung tätig werden und Art. 20a GG verfassungsprozessual handhabbar machen.

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