V-Leute mit Verfassungsrang – ein Pyrrhussieg in Karlsruhe für die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste
Abstract
Auf den ersten Blick scheint der Beschluss des Zweiten Senats vom 13. Juni 2017, die in den unmittelbar vorangehenden Entscheidungen zu beobachtende Tendenz, die Informationsrechte des Parlaments gegenüber der Regierung im Bereich der inneren und äußeren Sicherheit zunehmend zu beschneiden, umzukehren oder wenigstens aufzuhalten. Doch bei genauerem Hinsehen entpuppt sich die Entscheidung keineswegs als Stärkung der Parlamentsrechte, sondern entzieht vielmehr die Sicherheitsbehörden der parlamentarischen und gesellschaftlichen Kontrolle nur noch weiter.