Verfassungsblog (Dec 2022)
Das Gegenteil von Integration
Abstract
Die Umsetzung der Vereinbarung im Koalitionsvertrag, dass Ausländer in Deutschland leichter eine deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können, wird derzeit von Innenministerin Faeser vorangetrieben und wurde am Donnerstag in einer aktuellen Stunde im Bundestag diskutiert. Getragen von Integrationserwägungen soll insbesondere die für die Einbürgerung erforderliche Aufenthaltsdauer von acht auf fünf Jahre und beim Vorliegen besonderer Integrationsleistungen von sechs auf drei Jahre verkürzt werden. Die anhaltende und auch in der Bundestagsdebatte vorgebrachte Kritik ist von Ressentiments und längt überwundenen Vorstellungen geprägt, die das gemeinsame Anliegen Integration ins Gegenteil verkehren. Um der Integrationsverantwortung des Staates angemessen Rechnung zu tragen, ist zu einer sachlichen und differenzierten Debatte zurückzukehren.