Verfassungsblog ()

Tu, felix Austria, nube! Ehe für alle – jetzt auch in Österreich

  • Elisabeth Greif

Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat festgestellt, dass die Unterscheidung zwischen der Ehe als Rechtsinstitut für verschiedengeschlechtliche Paare und der eingetragenen Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare gegen das Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes der österreichischen Bundesverfassung verstößt. Als erstes Verfassungsgericht Europas hat der VfGH daher die unterschiedlichen Regelungen für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare aufgehoben.

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