Kriminologie - Das Online-Journal (Sep 2024)
Cybergrooming – eine Bestandsaufnahme und zwei Schlussfolgerungen
Abstract
Eine zentrale Frage, der gar nicht mehr so jungen aber immer noch wenig beforschten digitalen Welt, soll hier im Lichte der Kriminologie und in Ansätzen beantwortet werden. Nämlich, ob Cyberkriminalität anderen Mustern folgt als klassische Kriminalität und sich der:die klassische Täter:in von dem:von der Cyber-Täter:in unterscheidet (Bliesener & Schemmel, 2023, S. 1). Es kristallisieren sich in der Analyse von Cybergrooming digitale Logiken heraus, z. B. dass die Online-Enthemmung im digitalen Raum besonders hoch ist und dass daraus neue Täter:innen- und Opfertypen entstehen. Digitale Delikte wie Cybergrooming – als Aufgabe einer digitalen Kriminologie – müssen neu eingeordnet, bewertet und analysiert werden, um z. B. die richtigen kriminalpräventiven Schlüsse daraus ziehen zu können. In diesem Übersichtsartikel zeigt sich anhand der ersten Schlussfolgerung, dass die Rechtsdurchsetzung im digitalen Raum zwar erhöht werden muss, die zweite Schlussfolgerung macht zugleich deutlich, dass der Faktor Mensch, also die Personen, die das Internet nutzen, gestärkt werden muss – in diesem Falle mit digitaler Resilienz.
Keywords