Verfassungsblog ()

Justizia und der Blindenführhund

  • Felix Welti

Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Die 2. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts hat am 30. Januar 2020 einen Beschluss des Kammergerichts Berlin aufgehoben. Das Kammergericht hatte eine Entscheidung des Landgerichts Berlin bestätigt, wonach eine Orthopädische Gemeinschaftspraxis einer blinden Patientin verbieten durfte, mit ihrem Blindenführhund die Praxisräume zu durchqueren, um ihre Physiotherapiepraxis zu erreichen. Die Entscheidung des BVerfG ist im Ergebnis erfreulich, die Begründung überzeugt aber nicht vollständig, insbesondere weil ein Widerspruch von Diskriminierungsverbot und Sozialstaat angeführt wird, den es so nicht gibt.

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