Verfassungsblog (Sep 2024)

Mehr Opferschutz durch Vorratsdatenspeicherung - Zur Einführung einer Mindestspeicherfrist für IP-Adressen nach dem Plenarurteil des EuGH vom 30. April 2024 (C-470/21)

  • Joachim Herrmann

DOI
https://doi.org/10.59704/47a0cd6b305663db
Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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„Goodbye Vorratsdatenspeicherung“, kommentierte die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vor vier Jahren die damalige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs auf dem Verfassungsblog. Sein jüngstes Urteil von Anfang Mai 2024 zeigt hingegen, dass sich solch apodiktische Aussagen in der Rechtspolitik nicht treffen lassen. Das Maß der Bedrohung bestimmt die Verhältnismäßigkeit der Mittel – beides unterliegt dem fortwährenden Wandel der Zeit.

Keywords