Ein zwiespältiges Urteil
Abstract
Gestern hat der Europäische Gerichtshof die Zulässigkeit des flämischen Schächtverbots bestätigt. Das entgegen dem Votum von Generalanwalt Hogan ergangene Urteil hat einen zwiespältigen Charakter: Es ist ein klares Signal zugunsten eines mitgliedstaatlichen Pluralismus im Bereich des Grundrechtsschutzes. Unvermeidliche Konsequenz ist, dass manche Grundrechte nicht das gleiche Gewicht bekommen wie in Deutschland. Kritisch ist zu vermerken, dass der EuGH den Pluralismus nur deshalb akzeptiert hat, weil der Gesetzgeber der Union ihn so vorgesehen hat.