Raumforschung und Raumordnung (Mar 1989)
Stand der Überlegungen zur Umsetzung der EG-Richtlinie in Bundes- und Landesrecht
Abstract
Die wissenschaftliche und politische Diskussion im Zusammenhang mit der Umsetzung der EG-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) hat ergeben, daß es zweckmäßig ist, für die Umsetzung in das deutsche Recht die Form des gestuften Verfahrens zu wählen, wobei das Raumordnungsverfahren (ROV) als erste Stufe insbesondere zur Überprüfung der Standort- bzw. Trassenvoraussetzungen raumbedeutsamer Vorhaben im Vorfeld der fachlichen Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren besonders gut geeignet ist. Die Entwürfe eines Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und eines UVP-Gesetzes, die von der Bundesregierung im Juni 1988 vorgelegt wurden und zu denen der Bundesrat eingehend Stellung genommen hat, beruhen auf dieser Konzeption. Im Zusammenhang mit der rahmenrechtlichen Verankerung des ROV erscheint es allerdings notwendig, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens klarzustellen, daß die Behörden in den nachfolgenden Verwaltungsverfahren nicht nur die im ROV vorgenommene Ermittlung und Beschreibung, sondern auch die Bewertung der Umweltauswirkungen zu berücksichtigen haben. Die Effektivität der in das ROV integrierten ersten Stufe der UVP beruht insbesondere auf