Raumforschung und Raumordnung (Jul 1990)
Zur politisch-administrativen Neugliederung des Gebiets der DDR
Abstract
Mit der im Herbst 1989 einsetzenden politischen Wende in der DDR steht im Zuge der demokratischen Erneuerung der Gesellschaft und der dazu notwendigen grundsätzlichen Veränderung politischer und administrativer Strukturen auch eine durchgängige Verwaltungsreform zur Diskussion und Aufgabe. In diesem Rahmen wird auch eine neue politisch-administrative Territorialgliederung angestrebt. In den Mittelpunkt ist dabei die Wiedereinführung der bis 1952 bestandenen Länderstruktur gerückt worden, wobei sowohl innen- und außenpolitische Aspekte als auch das historisch entstandene Regionalbewußtsein der Bevölkerung eine wesentliche Rolle spielen. In der wissenschaftlichen und öffentlichen Diskussion wurden folgende drei Grundvarianten erörtert: A) Die Wiedereinführung von fünf Ländern, ausgehend von der bis 1952 vorhandenen Ländergliederung auf der Basis der Zusammenlegung entsprechender Bezirksterritorien, bestätigt bzw. korrigiert durch Bürgerentscheide in den Problemgebieten. B) Bildung von vier Ländern, wobei geographische Lageaspekte, wirtschaftliche Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit sowie raumordnerische Aspekte eine größere Rolle spielen. C) Schaffung von Großländern als Zukunftsaufgabe in einem vereinten Deutschland und zusammenwachsenden Europa. Unter den generellen Bedingungen des dynamisch verlaufenden Vereinigungsprozesses beider deutscher Staaten wird unter Berücksichtigung der vorherrschenden Volksmeinung in der DDR der Variante A der Vorzug gegeben. Daraus resultieren neben der anschließenden Gebietsreform auf kommunaler und kreislicher Ebene weiterhin viele ungelöste Fragen der Raumordnung, Regional- und Landesplanung.