Verfassungsblog (Oct 2024)

Kein Mut zur Lücke! - Plädoyer für eine Zustimmungspflicht des Bundesrates bei Änderungen des BVerfGG

  • Luke Dimitrios Spieker

DOI
https://doi.org/10.59704/dea2d5849ed0fbf4
Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Der jüngst eingebrachte Gesetzentwurf zum besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts stellt einen wichtigen Schritt dar. Allerdings klafft weiterhin eine große Lücke in diesem Schutz. Das Wahlverfahren sowie die 2/3-Mehrheit für die Richterwahl, die Senatsmehrheiten für gerichtliche Entscheidungen und die Gesetzeskraft bestimmter Urteile verbleiben im Bundesverfassungsgerichtsgesetz und damit dem Zugriff einer einfachen Mehrheit im Bundestag ausgesetzt. Auch wenn politische Mehrheiten für eine weiterreichende Grundgesetzänderung nicht aufzubringen sind, besteht gleichwohl ein schonender Weg, um das Bundesverfassungsgerichtsgesetz stärker abzusichern: ein Zustimmungserfordernis durch den Bundesrat bei Änderungen des BVerfGG.

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