Verfassungsblog (Sep 2023)

Anbindehaltung – Keine rechtliche Grauzone, sondern illegale Routine

  • Jens Bülte,
  • Johanna Hahn,
  • Josef Troxler

Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Im März 2023 legte Greenpeace ein Rechtsgutachten vor, das die Anbindehaltung von Rindern als tierschutzwidrige Praxis qualifizierte. Kurz darauf veröffentlichte die European Food Safety Authority (EFSA) eine Empfehlung für ein einheitliches Verbot der Anbindehaltung in der EU. Und in einem Bericht des BR vom 30.5.2023 war von einem „internen Referentenentwurf“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zu lesen, der unter anderem ein teilweises Verbot der Anbindehaltung vorsehe. In den deutschen Medien entbrannte daraufhin eine hitzige Diskussion. Der Bayerische Bauernverband bezeichnete ein Verbot als „ dramatische Zäsur für die Rinderhaltung“. Um zu erkennen, dass Tiere leiden, wenn beinahe alle ihre natürlichen Verhaltensweisen unterdrückt werden, sind keine besonderen tiermedizinischen Kenntnisse erforderlich. Rechtliche Bedenken gegen diese Haltungsform drängen sich daher auf. Die nähere Betrachtung zeigt: Die dauernde Anbindehaltung ist nicht nur (tierschutz)rechtlich unzulässig, sondern regelmäßig strafbar.

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