Wozu muss der Verlust der Unionsbürgerschaft verhältnismäßig sein?
Abstract
Als Bürger der Europäischen Union darf mir die Bundesrepublik Deutschland nicht einfach meine deutsche Staatsbürgerschaft wegnehmen, ohne dabei zu prüfen, ob das zu den Folgen, die das für mich hat, in einem vernünftigen Verhältnis steht. Davor schützt mich europäisches Recht, dass mein Staat das mit mir macht. Das hatte vor acht Jahren im epochalen Fall Rottmann der EuGH entschieden. Wird der Luxemburger Gerichtshof diese Rechtsprechung jetzt wieder relativieren?