Deutschlands Weg in den Kampf gegen den IS – ein Pflaster aus rechtlichen Stolpersteinen
Abstract
Die Bundesregierung will Frankreich im Kampf gegen ISIS helfen. Rechtlich stützt die Bundesregierung die Mission im Kern auf drei Gründe: die UN-Sicherheitsratsresolution Nr. 2249 vom 20.11.2015, das Selbstverteidigungsrecht Frankreichs aus Art. 51 UNCh sowie die Beistandspflicht unter EU-Mitgliedern aus Art. 42 Abs. 7 EUV. Doch dieser anscheinend dreifach fundierte Weg in den Kampf gegen den Terror erweist sich als ein Pflaster aus rechtlichen Stolpersteinen. Völker-, europa- und verfassungsrechtlich ist die Rechtmäßigkeit des Vorgehens zweifelhaft.