Monitor Versorgungsforschung (Aug 2021)

KOMV-Konzept der „Partiellen Harmonisierung“

  • Peter Stegmaier

DOI
https://doi.org/10.24945/MVF.04.21.1866-0533.2326
Journal volume & issue
Vol. 2021, no. 4
pp. 22 – 23

Abstract

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Mit dem Titel „Einheitsgebührenordnung von GOÄ und EBM vom Tisch“ versah KBV-Chef Dr. Andreas Gassen im Januar letzten Jahres eine Pressemitteilung (1) anlässlich des damals publizierten Gutachtens der „Honorarkommission für ein modernes Vergütungssystem“ (KOMV). Er war einer der ganz wenigen Stakeholder, die das 239-seitige Gutachten „Weiterentwicklung der Vergütung für ambulante Leistungen“, das aus Sicht der KBV immerhin „zur Weiterentwicklung der ärztlichen Vergütung weiterführende Ansätze“ bietet, kommentierten. Und kurz danach brach Corona über uns herein und das Gutachten (siehe dazu auch ein Beitrag von Prof. Kingreen S. 72 ff.) war scheinbar vergessen.

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