Kein Handschlag – keine Einbürgerung
Abstract
Bei der Aushändigung seiner Einbürgerungsurkunde verweigerte ein Mann der zuständigen Sachbearbeiterin zur Begrüßung den Handschlag, weshalb seine Einbürgerung kurzerhand abgelehnt wurde. Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg bestätigte, dass der Handschlag ein Indiz für die Einordnung in deutsche Lebensverhältnisse ist. Dabei sind rituelle Handlungen ungeeignet um auf dahinterstehende Wertvorstellungen zu schließen.