Europarechtsbruch als Verfassungspflicht: Karlsruhe zündet die Identitätskontroll­bombe
Abstract
Jetzt ist es passiert. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Bombe gezündet. Hier ist er, der Fall, wo Deutschland sagt: Wir tun nicht, was wir europarechtlich müssen, weil wir glauben, es verfassungsrechtlich nicht zu dürfen. Europarechtsbruch als Verfassungspflicht! Seit Jahrzehnten wälzen wir uns unruhig im Schlaf bei diesem Gedanken. Und ausgerechnet jetzt, in diesem unseligen Januar 2016, wo uns ohnehin schon allerorten die Fundamente Europas unter den Füßen wegbröckeln, wird er Wirklichkeit. Nun muss man zugeben, dass der zuständige Berichterstatter Peter M. Huber es verstanden hat, seinen Senatskolleg_innen einen Fall zu präsentieren, der diesen Schritt geradezu nahelegt.