Verfassungsblog ()

Pressefreiheit im Strafprozess und ihre Grenzen

  • Maximilian Steinbeis

Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Die heutige Entscheidung Bédat v. Schweiz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte lässt sich für Journalisten, die ein waches Gefühl für liberale Freiheitsrechte und ein noch wacheres für ihre eigenen professionellen Interessen besitzen, leicht skandalisieren: „Straßburg lässt die Pressefreiheit im Stich!“ wäre eine mögliche Überschrift. „Straßburg billigt Kriminalisierung von Justizberichterstattern!“ eine andere. Ich bin auch ein professioneller Journalist, und in punkto Sorge um liberale Freiheitsrechte lasse ich mich für gewöhnlich ungern von irgendwem übertreffen. Trotzdem, oder gerade deswegen, komme ich zu einem anderen Schluss: Ich halte das heutige Urteil der Großen Kammer für richtig.

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