Verfassungsblog ()

Grenzenlose Vorverlagerung

  • John Philipp Thurn

Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Nach der Entscheidung des BVerfG zur „Bundesnotbremse“ ist es verfassungsrechtlich zulässig, eine an sich ungefährliche Ausübung der körperlichen Bewegungsfreiheit zu verbieten, wenn dieses Verbot als Teil eines nicht offensichtlich wirkungslosen Gesamtkonzepts die Durchsetzung einer anderen Maßnahme des Gesundheitsschutzes erleichtert – und das unmittelbar per Gesetz, also ohne gerichtlichen Rechtsschutz. Kann das richtig sein – und wo führt das hin?

Keywords