Verfassungsblog (Sep 2024)
Prostitution verkauft sich (auch mit Verbot) - Zum Vorschlag der Einführung einer allgemeinen Freierstrafbarkeit
Abstract
Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion, eine allgemeine Freierstrafbarkeit einzuführen, ist heute Gegenstand einer öffentlichen Sachverständigenanhörung im Familienausschuss des Bundestages. Im Hinblick auf das Ziel, Menschenhandel und Zwangsprostitution einzudämmen, erscheint der Vorschlag nachvollziehbar. In der rechtlichen Umsetzung bedeutet er aber auch eine deutliche Zusatzbelastung für die Justiz - und nicht unbedingt eine Verbesserung der Bedingungen für die in der Prostitution tätigen Personen. Für eine Änderung der Lage sollte vielmehr in den Ausbau von Beratungsangeboten und die Durchsetzung bestehender Straftatbestände investiert werden.
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