Verfassungsblog (Oct 2024)

Angriff im Deckmantel der Selbstverteidigung - Warum der iranische Raketenangriff nicht vom Recht zur Selbstverteidigung gedeckt war

  • Narin Nosrati

DOI
https://doi.org/10.59704/6c2b2fd0d1ad3501
Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Die Regierung der Islamischen Republik Iran feuerte am 1. Oktober 2024 Raketen auf Israel. Hierbei gab es mehrere Verletzte, ein Palästinenser im Westjordanland kam ums Leben. Der Iran beruft sich auf das Selbstverteidigungsrecht aus Artikel 51 der UN-Charta als Reaktion auf die Tötung von Führungskräften seiner sogenannten „Achse des Widerstands“ durch Israel. Damit berufen sich beide Parteien auf das Recht zur Selbstverteidigung. Doch das Selbstverteidigungsrecht einer Partei schließt gleichzeitig das Recht der anderen aus. Wer kann sich also tatsächlich auf dieses Recht berufen?

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