Verfassungsblog ()

Das „Grundrecht auf Autofahren“ als Grenze demokratischer Stadtgestaltung?

  • Jakob Hohnerlein

Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Diese Woche wurde bekannt, dass der Berliner Senat das Volksbegehren „Berlin autofrei“ für unzulässig erklärt hat. Das Volksbegehren verstoße gegen das Grundgesetz, da es einen unverhältnismäßigen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit darstelle. Die Entscheidung lässt aufhorchen. Kann es wirklich sein, dass das Interesse, mit dem Auto durch Berlin zu fahren, ein politisches Projekt zur radikalen Umgestaltung des urbanen Raums verfassungsrechtlich unzulässig macht?

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