Verfassungsblog ()

Was die Polizei kann und was sie darf

  • Thomas Feltes,
  • Dirk Burczyk

Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Seit einigen Monaten ermittelt die Sonderkommission BAO-Janus („Besondere Aufbau Organisation Janus“) der Polizei Nordrhein-Westfalen gegen 24 Polizeibeamt*innen aus Essen und Mülheim an der Ruhr wegen rechtsextremer Chats. Am 18. Februar 2021 ließ die BAO-Janus in einer Massendatenabfrage mehr als 12.700 Rufnummern prüfen, in die die Handydaten der 24 unter Verdacht stehenden Beamt*innen einflossen. Die Massenabfragen von Handydaten durch die BAO-Janus stellen aber Vorfeldermittlungen unterhalb der Schwelle des Verdachtes dar und sind daher rechtswidrig.

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