Austrian Law Journal (Dec 2017)

Datenschutz in den sozialen Medien aus privatrechtlicher Perspektive

  • Hager, Johannes

DOI
https://doi.org/10.25364/1.4:2017.2.4
Journal volume & issue
Vol. 4, no. 2
pp. 95 – 104

Abstract

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Der Datenschutz in den sozialen Medien wirft eine Reihe von Problemen auf. Zum einen geht es um das Verhältnis des Datenschutzgesetzes zum Persönlichkeitsrecht; hier wird sich eine Kombinationslehre wie bei sonstigen besonderen Persönlichkeitsrechten – etwa dem Bildnisschutz – als überlegen erweisen. Die §§ 7 ff dTMG privilegieren die Provider in mehrfacher Hinsicht. Freilich bleibt deren Haftung oft unberührt. So kann der Content-Provider zur Verantwortung gezogen werden auch wenn er sich fremde Nachrichten nur zu eigen macht. Der Host-Provider haftet ab Kenntnis des rechtswidrigen Inhalts; auch treffen ihn eine Reihe von Prüfungspflichten. Entgegen der Auffassung des BGH ist er auch verpflichtet, den Namen des Content-Providers zu nennen. Schließlich kommt eine Haftung des Access-Providers in Betracht, wenn er die rechtswidrigen Inhalte wissentlich weiterleitet. Entgegen der Auffassung des EuGH besteht ein Gerichtsstand überall dort, wo sich die unerlaubte Handlung – die Verletzung des Persönlichkeitsrechts – verwirklicht; sie ist nicht auf den Tatort und den Ort beschränkt, an dem sich das Opfer befindet.

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