Verfassungsblog (Nov 2024)
Kein Verfassungsschutz im Wahlkampf? - Zur Information über die verfassungsschutzrechtliche Neubewertung der AfD und dem Gebot staatlicher Neutralität in der Öffentlichkeitsarbeit
Abstract
Im Oktober hatte der damalige Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang angekündigt, dass in 2024 mit einer verfassungsschutzrechtlichen Neubewertung der AfD und der Veröffentlichung der entsprechenden Einstufung zu rechnen sei. Jetzt ist jedoch zu vernehmen, dass das Bundesamt zwar zu einer Neubewertung gekommen sei, die Öffentlichkeit aber nun erst nach der Bundestagswahl über das Ergebnis informieren wolle. Dies überzeugt nicht.
Keywords