Verfassungsblog (Mar 2023)

Ein Nachruf ohne Tränen

  • Christoph Schönberger

Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Durch die nun beschlossene Wahlrechtseform tritt erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik die begrüßenswerte Situation ein, dass die Fünfprozenthürde wirklich ausnahmslos für alle Parteien gilt. Wenn manche Akteure das als schmerzhaft erleben, liegt das in erster Linie daran, das sie sich an das verfassungsrechtlich fragwürdige Privileg der Grundmandatsklausel zumindest als Sicherheitsnetz gewöhnt haben und es ihnen zugleich nicht mehr gelingt, verlässlich mehr als fünf Prozent der Wähler hinter sich zu versammeln. Ein irgendwie valides verfassungsrechtliches Argument kann gegen die Streichung der Klausel nicht vorgebracht werden.

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