Verfassungsblog (Jan 2024)

Deutschlands Blockade beim europaweiten Gewaltschutz - Warum eine europaweite Harmonisierung des Vergewaltigungsstraftatbestandes möglich und nötig ist

  • Dilken Çelebi,
  • Lisa Marie Koop,
  • Leokadia Melchior

DOI
https://doi.org/10.59704/d2150ae7d99eb9bf
Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Geschlechtsspezifische Gewalt ist in der Europäischen Union (EU) in den letzten Jahren dramatisch gestiegen. Frauen sind dabei besonders häufig von Vergewaltigungen betroffen. Am 8. März 2022 hat die Kommission einen Richtlinienentwurf für einen umfassenden und zugleich effektiven und durchsetzbaren Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt in allen EU-Mitgliedstaaten unterbreitet. Hauptstreitpunkt in den Verhandlungen, an dem die Annahme der Richtlinie letztendlich scheitern könnte, ist die Streichung des Vergewaltigungsstraftatbestands durch den Rat. 12 Mitgliedstaaten, unter anderem Deutschland, bringen Zweifel am Vorliegen der EU-Rechtsgrundlage an. Dieser Beitrag zeigt auf, dass die „erheblichen Zweifel“ des deutschen Bundesjustizministeriums nicht verfangen und eine europaweite Harmonisierung des Vergewaltigungsstraftatbestands gemäß Art. 83 Abs. 1 AEUV möglich ist.

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