Verfassungsblog (Mar 2024)

Zutritt verboten - Zu einem hausrechtlichen Zutrittsverbot für Verfassungsfeinde im Deutschen Bundestag

  • Mathias Honer

DOI
https://doi.org/10.59704/a66edc550e0f9c81
Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Das Hausrecht zielt auf die Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages und nicht auf den Schutz der Verfassung ab. Daher begründet die verfassungsfeindliche Gesinnung eines Mitarbeitenden die Versagung des Zugangs zu den Räumlichkeiten des Bundestages – für sich genommen – noch nicht.

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