Verfassungsblog (Mar 2024)
Zutritt verboten - Zu einem hausrechtlichen Zutrittsverbot für Verfassungsfeinde im Deutschen Bundestag
Abstract
Das Hausrecht zielt auf die Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages und nicht auf den Schutz der Verfassung ab. Daher begründet die verfassungsfeindliche Gesinnung eines Mitarbeitenden die Versagung des Zugangs zu den Räumlichkeiten des Bundestages – für sich genommen – noch nicht.
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