Verfassungsblog (Feb 2024)
Ziviler Ungehorsam im Parlament - Beobachtungen aus der Praxis
Abstract
Wie Menschen haben auch Verfassungen einen blinden Fleck. Bis zu einem gewissen Maß sind sie blind für die inhaltliche Ausrichtung einer Partei. In diesem Bereich können sie herannahende Gefahren nicht erkennen. Hat es eine autoritär-populistische Partei einmal geschafft, Abgeordnete ins Parlament zu entsenden, schützt und unterstützt die Verfassung die „Gefahrenquelle“ sogar noch, statt sie abzuwehren. Der dagegen von Abgeordneten teilweise praktizierte „zivile Ungehorsam“ in Form von Boykotten und Ausschlussmaßnahmen befindet sich daher häufig nahe am Rechtsbruch und schadet der Sache letztendlich mehr, als er ihr zuträglich ist.
Keywords