Verfassungsblog ()

Gemeinwohl, Steuervorteile und Geschlechter­diskriminierung

  • Ulrike Spangenberg

Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat angekündigt, dass Körperschaften künftig nicht mehr als gemeinnützig gelten, wenn ihre Mitgliedschaft auf ein Geschlecht begrenzt ist. Einzige Ausnahme: der Ausgleich geschlechtsbezogener Nachteile. Seitdem hagelt es unter der Überschrift „Scholz will reinen Männervereinen Steuervorteile streichen“ herbe Kritik. Die Kritik verkennt jedoch, dass der Staat, der die Gemeinnützigkeit in erheblichem Umfang finanziell fördert, an verfassungsrechtliche Vorgaben gebunden ist.

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