Verfassungsblog (Mar 2024)

Ungleichgestellt - Was das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs zu rein weiblichen Gleichstellungsbeauftragten übersieht

  • Robert Böttner

DOI
https://doi.org/10.59704/7e4bffde75a79437
Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Am 6. März 2024 wies der Thüringer Verfassungsgerichtshof einen Normkontrollantrag der AfD-Fraktion des Thüringer Landtags gegen das Thüringer Hochschulgesetz in allen Punkten als unbegründet zurück. Neben der gesetzlichen Frauenquote im Hochschulrat rügte die Antragsstellerin insbesondere, dass laut Gesetz nur Frauen zur zentralen Gleichstellungsbeauftragten gewählt werden dürfen. Das Amt der Gleichstellungsbeauftragten auf Frauen zu beschränken ist - entgegen der Ansicht des Thüringer VerfGH - nicht verfassungsgemäß.

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