Strache-Video und Meinungs­freiheit – zum grund­rechtlichen Schutz der Veröffent­lichung rechtswidrig erlangter Informationen
Abstract
Ein heimlich aufgenommenes Video wird der Presse zugespielt – und keine 24 Stunden später ist Österreich um einen Vizekanzler ärmer und Neuwahlen sind avisiert. Die Ereignisse überschlagen sich, und wesentliche Fragen, wie etwa die nach der Quelle des Videos, sind derzeit noch unbeantwortet. Schon jetzt ist aber erkennbar, dass der Vorgang auch in die Rechtsgeschichte der Presse- und Meinungsfreiheit und des Persönlichkeits- und Datenschutzes eingehen wird. Der Konflikt zwischen den Kommunikationsgrundrechten und dem grundrechtlichen Privatheitsschutz hat einen neuen Klassiker-Fall.