Studia Iuridica Lublinensia (Oct 2021)

Servus non in omnibus rebus sine poena domino dicto audiens esse solet… (Eine Glosse zum Alfeni libro secundo digestorum, D. 44.7.20)

  • Aldona Rita Jurewicz

DOI
https://doi.org/10.17951/sil.2021.30.4.281-300
Journal volume & issue
Vol. 30, no. 4
pp. 281 – 300

Abstract

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Im Text analysiert der Autor den Auszug aus dem Werk des verstorbenen republikanischen Juristen Alfenus Varus über die Verantwortung der Sklaven für die Handlungen, die im Auftrag des Besitzers vorgenommen wurden. Der Text von Alfenus ist in D. 44.7.20 erhalten. Seine Auslegung deutet darauf hin, dass es sich bei der diskutierten Frage um die private Haftung aufgrund der lex Aquilia de damno handelte und der Täter nach Begehung der rechtswidrigen Handlung freigesprochen wurde. Die von Alfenus zitierte Regel, dass die freigelassenen Sklaven nicht von der Verantwortung für die Handlungen ihrer Herren entbunden werden sollten, könnte auf eine privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Haftung verweisen.

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