Verfassungsblog (Aug 2024)

Friedliche Gewalt? - Ein logischer Bruch in der Rechtsprechung zu Sitzblockaden

  • Thomas Groß

DOI
https://doi.org/10.59704/e7b9d84cc7d63e49
Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Es widerspräche der Normhierarchie, wenn der einfache Gesetzgeber berechtigt wäre, ein verfassungsrechtlich als „friedlich“ qualifiziertes Verhalten mit dem entgegengesetzten Begriff der „Gewalt“ zu belegen. Wenn „Gewalttätigkeiten“ charakteristisch für die Unfriedlichkeit einer Versammlung sind, dann kann eine friedliche Versammlung nicht umgekehrt als „Gewalt“ qualifiziert werden.

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