Verfassungsblog ()

Impfpflicht, Arbeitslosengeld I und Sperrzeit

  • Anna-Lena Hollo

Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Ab dem 16. März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht, und eine allgemeine Impfpflicht soll auch bald kommen. Für viele Menschen könnte das bedeuten, dass sie nicht nur ihren Arbeitsplatz verlieren, sondern auch kein Arbeitslosengeld I erhalten. Je nach Ausgestaltung der Impfpflicht könnte schon der Anspruch auf Alg I dem Grunde nach ausgeschlossen sein. Im Falle fehlender gesetzlicher Klarheit könnte ferner die Sperrzeitregelung faktisch zu einer Sanktionierung einer fehlenden Impfung „durch die Hintertür“ führen. Der Gesetzgeber sollte sich bei der Ausgestaltung einer Impfpflicht deshalb unbedingt auch über diese Fragen Gedanken machen.

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