Bodycams bei der Polizei – nicht nur zum Schutz von Polizistinnen und Polizisten!
Abstract
Eine neue Dienstvereinbarung des Bundesinnenministeriums regelt, dass Bodycam-Aufnahmen, die von Polizistinnen und Polizisten zur Einsatzdokumentation gemacht wurden, bei Vorwürfen polizeilichen Fehlverhaltens nicht für interne Ermittlungen der Bundespolizei verwendet werden dürfen. Was folgt aus dieser Regelung im Detail? Sind deswegen die Bodycam-Aufnahmen auch für strafrechtliche Ermittlungen ausgeschlossen?